Steffen Hentrich
Für die Bürger dieses Landes gehört es inzwischen zum Alltag unentgeltlich die Sortierarbeit für die Abfallverwerter durchzuführen, da diese per Gesetz dazu verpflichtet sind Reststoffe der Verwertung zuzuführen. Nicht immer rechtfertigt der Aufwand den wirtschaftlichen und ökologischen Ertrag der Abfalltrennung, selbst wenn der materielle und zeitliche Aufwand der Bürger unberücksichtigt bleibt. Die Erfassung von Bioabfällen kann aber ein lukratives Geschäft sein, wenn es sich beispielsweise um die Rohstoffe für von der EEG-Vergütung profitierende Biogasanlagen handelt. Hier werden dann Bioenergietonnen eingeführt, die von den Bürgern ohne Aufwandsentschädigung befüllt werden, obwohl die Verwerter kräftig an dieser Arbeit verdienen, was die Verbraucher wiederum mit ihrer Stromrechnung zu bezahlen haben. Seit Beginn dieses Jahres wäre diese Form der unentgeltlichen Arbeit eigentlich ein Fall für den Mindestlohn.