Gérard Bökenkamp
Bevor ich begann, diesen Beitrag zu schreiben, lag nach der Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler die Staatsverschuldung der Bundesrepublik bei etwa 1.720.630.400.606 Euro. Dies ist aber nur die Spitze des Eisberges. Denn neben den direkten Staatsschulden gibt es die indirekten Staatsschulden. Zu den direkten Schulden zählt die offizielle Kreditaufnahme von Bund, Ländern und Gemeinden. Zu den indirekten Schulden gehören alle Zahlungsverpflichtungen der Bundesrepublik, die darüber hinausgehen und zu denen sich die Gebietskörperschaften gesetzlich verpflichtet haben. Etwa die Verpflichtung der Zahlungen für Renten und Pensionen.
Die Stiftung Marktwirtschaft beziffert die Gesamtverschuldung deshalb nicht auf 1,72 Billionen Euro, wie offiziell angegeben, sondern auf 7,4 Billionen Euro und nennt das die Nachhaltigkeitslücke. Die Berechnung der Nachhaltigkeitslücke baut auf dem Konzept der Generationenbilanz auf: „Die implizite Schuld entspricht dem zukünftigen Missverhältnis zwischen öffentlichen Einnahmen und Ausgaben und damit dem Umfang, in dem die Staatsschulden bei geltendem Recht zukünftig zunehmen werden. Mit anderen Worten zeigt die Nachhaltigkeitslücke, wie groß die Rücklagenbildung sein muss, damit das heutige Leistungsniveau auch für die Zukunft finanzierbar bleibt.“
Einer der Hauptkostentreiber sind die zukünftigen Aufwendungen für die Pensionsleistungen. Denn wie für die Rentenzahlungen so gibt es auch für die Zahlungen für das Altersruhegeld der Beamten keine nennenswerten Rückstellungen. Wie so viele Probleme gehen auch diese auf die auf die zweite Hälfte der sechziger und die erste Hälfte der siebziger Jahre zurück. In den späten sechziger Jahren und den frühen siebziger Jahren wurde der öffentliche Dienst besonders großzügig ausgebaut. Da besonders Bereiche mit gut bezahltem Personal wie Schulen und Hochschulen ausgebaut wurden, sind die Pensionsansprüche dementsprechend hoch. Besonders stark davon betroffen sind die Bundesländer: „Während die Belastung der öffentlichen Haushalte beim Bund und bei den Gemeinden annähernd konstant bleibt, müssen die Länder in 20 Jahren fast doppelt so viel von ihren Steuereinnahmen für Pensionen aufwenden wie heute.“
Ein Beispiel dafür ist das größte Flächenland der Bundesrepublik Nordrhein-Westfalen. Der Bund der Steuerzahler in NRW warnte vor einem Anstieg der Pensionsleistungen um 60 Prozent in den nächsten Jahren. Schon von 1990 bis 2008 hatten sich die Ausgaben für Beamtenpensionen und Leistungen für Hinterbliebenen mehr als verdoppelt. Zusammen mit den Beihilfen kostete dieser Ausgabenbereich 5,5 Milliarden Euro, was mehr als 10 Prozent des Landeshaushaltes ausmachte. Die Beamtenversorgung und die Zinszahlungen für die Staatsschulden des größten Flächenlandes NRW verbrauchen etwa 27 Prozent der Steuereinnahmen. Weiter lesen