Archiv der Kategorie: Regulierung

Ordnung ist keine Hexerei!

Detmar Doering

HexeWer Freiheit will, muss auch Ordnung wollen. Sonst versinkt alles in unreguliertem Chaos. Dieser Grundsatz gilt natürlich auch für den Luftraum, wo Düsenjets und Hubschrauber in der Regel nicht herumfliegen dürfen wie ihnen lustig ist. Alles andere wäre eine recht gruselige Vorstellung.

Aber eine Lücke gab es da bisher, die nun zumindest der Gesetzgeber in Swaziland geschlossen hat. Die Gefahr, die da abgewendet wurde, ist nun gebannt.

Argumente zur Gen- und Nanotechnologie

Steffen Hentrich

Im Rahmen der Fortschrittsinitiative – Zukunft gestalten! ist jetzt eine neues Papier zum Thema Gen- und Nanotechnologie in der Reihe Argumente erschienen. Chancen zählen ebenso wie Risiken, eine Perspektive, die sich weder in der öffentlichen Debatte noch in der Regulierung hinreichend widerspiegelt.

Kriminalisierte Gärtner

Detmar Doering

Normalerweise gilt in einem Rechtsstaat der Grundsatz, dass alles, was nicht explizit verboten ist, erlaubt ist. Autoritäre Regime erlauben nur, was explizit erlaubt ist. Im Zweifelsfalle ist alles verboten.

Zumindest derjenige, der in seinem Garten etwas anpflanzen möchte, wird wohl bald erfahren, dass heutzutage eher alles verboten ist, was nicht behördlich genehmigt ist.  Die EU-Kommission plant ein Gesetz, das nur das Anpflanzen von der EU genehmigter Pflanzen erlaubt. Ererbte und selbstgezüchtete Pflanzen (etwa eine neue Rosensorte) im eigenen Garten könnten schon bald ein kriminelles Vergehen werden, sollte sich die Kommission damit durchsetzen.

Monopolkommission zur Netzneutralität

Steffen Hentrich

Bereits vor zwei Jahren hat die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten Telekommunikation 2011: Investitionsanreize stärken, Wettbewerb sichern zur Diskussion um die Netzneutralität Stellung genommen. Damals kam man zu folgender Schlussfolgerung:

Um bestehende Übertragungskapazitäten effizient zu nutzen, kann eine differenzierte Behandlung von Endnutzern, Anwendungen und Diensten sinnvoll sein. Ein Verpflichtung zur Netzneutralität – verstanden als Preis- und Qualitätsdifferenzierungsverbot – kann daher Wohlfahrteinbußen bewirken. Sie ist pauschal nicht zu rechtfertigen.

Die Monopolkommission spricht sich gegen die Einschränkung der Möglichkeiten zur Preis- und Qualitätsdifferenzierung im Internetverkehr aus. Solche Differenzierungen führen dazu, dass knappe Übertragungskapazitäten, so sie überhaupt auftreten, nicht mehr wie bisher willkürlich rationiert werden. Die Möglichkeit, Preis- und Qualitätsdifferenzierungen im Internetverkehr vornehmen zu können, verstärkt die Anreize, in den weiteren Ausbau der Übertragungsnetze zu investieren und nach neuen Anwendungen und Diensten zu suchen. Versuche, den Wettbewerb mit Hilfe solcher Differenzierungen zu beschränken, können wirksam mit den Mitteln des geltenden Wettbewerbsrechts und des – wie im Referentenentwurf zur TKG-Novelle geänderten – Telekommunikationsgesetzes geahndet werden. Weitere Regelungen zur Netzneutralität sind vorerst nicht notwendig.

Diese Einschätzung hat auch nach den jüngsten Entscheidungen der Telekom über die zukünftige Gestaltung ihres Angebots als Internet Service Provider (ISP) noch Bestand. Zur Problematik der Wettbewerbsintensität und der Regulierung von Infrastrukturvorleistungen, die einen ungehinderten Wettbewerb zwischen verschiedenen ISP gewährleisten soll, nahm die Monopolkommission in diesem Sondergutachten ebenfalls Stellung und kam zu dem Urteil, dass eine Regulierung der meisten Vorleistungen weiterhin unverzichtbar ist. Dabei kann die Monopolkommission offenbar den immer wieder diskutierten Zusammenhang zwischen dem Regulierungsbedarf im Vorleistungsbereich und der Gewährleistung von Netzneutralität nicht erkennen.

Verdacht auf Gewinnmaximierung

Steffen Hentrich

In der Debatte um die neue Preisstruktur der Deutschen Telekom für Festnetz-Internetanschlüsse zeigt sich dieser Tage einmal mehr, wie wenig Prinzipien der Marktwirtschaft in diesem Land verstanden und akzeptiert werden. Statt auf Wettbewerber auszuweichen wird über Petitionen Druck auf das Unternehmen ausgeübt, mit der Androhung einem Beharren auf unternehmerische Freiheit mit   staatlichem Zwang zu begegnen. Da werden willkürliche Forderungen der “Informationsfreiheit” an eine Dateninfrastruktur gestellt, deren Existenz jedoch nur das Ergebnis einer kompromissbereiten Kooperation vieler ist, in der wie überall die Gesetze der Ökonomie gelten und die deshalb auch nicht aus vermeintlich übergeordneten Interesse einfach so dieser Gesetze enthoben werden kann. Daher hat es auch nichts ehrenrühriges für die Telekom an sich, wenn Bernd Rudolph, zweiter Vorsitzender des Bundesverband Initiative gegen digitale Spaltung, gegenüber ZDNet bemerkt, Hintergrund der Pläne der Telekom wäre nicht die Vermeidung der Netzüberlastung, sondern Gewinnmaximierung. Ganz im Gegenteil, Gewinnmaximierung ist die Triebkraft von Wettbewerb und Innovation in der Marktwirtschaft. Unternehmen, die nicht versuchen ihren Gewinn zu maximieren verschwenden Ressourcen und gehen über kurz oder lang pleite. Gewinnmaximierung ist nichts weiter als der ökonomisch rationale Versuch die Differenz zwischen Aufwand und Ertrag zu maximieren, der angesichts begrenzter Informationen immer nur schritt- und vor allem näherungsweise erreicht werden kann. Gewinnmaximierung ist aber auch das, was die Initiatoren der Online-Petition oder Herr Rudolph im Sinn haben, geht es doch auch ihnen darum, die Ausgaben für den Internetanschluss relativ zu seinem Nutzwert zu minimieren. Hier liegt aber auch die Ursache für den schweren Stand der Marktwirtschaft in der Bevölkerung. Es fällt den Menschen schwer zu akzeptieren, dass der eigene Versuch der Gewinnmaximierung stets durch den selben Anspruch der Mitmenschen seine natürlichen Grenzen findet. Da ist es natürlich nicht einfach den Weg des zwanglosen Wettbewerbs auf dem Markt zu wählen, statt auf den Zwang durch den Staat zu bauen. Echter Wettbewerb lässt sich nicht politisch erzwingen, Wettbewerb ist nur möglich, wenn sich die Menschen auf ihn einlassen, auch wenn das nicht immer ohne Kompromisse möglich ist.

Update: Lesen Sie auch den Beitrag “Neutrale Einmischung” von R.A. in Zettels Raum, indem er die berechtigte Frage stellt, weshalb gerade Liberale sich mit einer Gleichmacherei im Internet befassen sollten, die so auch auf anderen Märkten nicht existiert und mit dem liberalen Anspruch auf Chancengleichheit nicht das Geringste zu tun hat.

Der Teufelskreis des Verbots

Steffen Hentrich

Rauschmittel wie Cannabis sind wegen ihrer gesundheitlich negativen Wirkungen umstritten und in vielen Ländern illegal. In den vergangenen Jahren stieg nicht nur beim Cannabis der Wirkstoffgehalt und somit die potentielle Rauschwirkung an, sondern wurde auch bei amerikanischen Zigaretten eine Zunahme des Nikotingehalts festgestellt. Eine Verstärkung der Wirksamkeit der Rauschmittel durchzieht die Geschichte der Prohibition von Suchtstoffen wie ein roter Faden. Schon während des amerikanischen Alkoholverbots zwischen 1919 und 1933 kam es zu einer stetigen Zunahme des Alkoholgehalts der auf dem Schwarzmarkt gehandelten Spirituosen, wie Mark Thornton in seinem Beitrag Is Pot to Potent to Legalize? auf Mises.org den Anstieg der THC-Konzentration in Marihuana kommentiert. Kein Wunder, denn bei steigendem Preis verlangt der Verbraucher auch eine stärkere Wirksamkeit und der Anbieter reduziert durch eine höhere Wirkstoffkonzentration die unter hohem Risiko herzustellende und zu transportierende Menge. Für den Verbraucher steigt dadurch jedoch auch das Nutzungsrisiko, denn hohe Wirkstoffkonzentrationen erschweren eine gesundheitlich vertretbare Dosierung des Konsums. Legale Rauschmittel wie beispielsweise Alkohol gibt es hingegen in einer Vielzahl von Wirkstoffkonzentrationen, die dem Verbraucher ein breites und vergleichsweise leicht zu kontrollierendes Genussspektrum bieten.

Lesetipp: Mark Thornton, The Economics of Prohibition, Salt Lake City: University of Utah Press, 1991 (E-Book download gratis)

Verbrämter Eigennutz

Steffen Hentrich

In Zettels Raum bringt es Techniknörgler auf den Punkt: Die Debatte um die Abschaffung der Flatrate bei der Telekom wird nicht ehrlich geführt, denn hier werden aus privaten Interessen gesellschaftliche Anliegen konstruiert. Der persönliche Unmut mit der Marktentwicklung im Bereich der Netzwerkdienstleistungen wird zu einer Frage der Netzneutralität hochstilisiert und damit auf die politische Ebene gehoben. Doch damit ist der Staat eindeutig überfordert, zuungunsten individueller und unternehmerischer Freiheit.

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Wie sie wirklich ticken

Detmar Doering

BeerenWie die Grünen wirklich ticken, das erfährt man nicht unbedingt von den geschliffenen Statements ihrer Parteispitze. Die Anträge des “Fußvolks” zum nächsten Parteitag sind da schon mehr aufschlussreich, wie SpiegelOnline berichtet. Der Wille zur kleinkarierten und -bürgerlichen Regulierung aller möglichen Lebensbereiche scheint da nur noch wenige Grenzen zu kennen. Soll man etwa den Verkauf von Himbeeren im Winter verbieten? Oder besser den von Erdbeeren? Sollte man jedermann duzen müssen? Fragen über Fragen, die dringend politischer Klärung bedürfen….

Netzneutralität: Sozialdemokratisierung des Egoismus

Steffen Hentrich

Es war klar, dass man nach der Ankündigung der Deutschen Telekom zukünftig nur noch Volumentarife anzubieten auf der Oppositionsbank ein Wahlkampfthema wittert und mit einem Verbot dergleichen um Wählerstimmen buhlt. Dabei hat man es bei der SPD offenbar auf diejenigen Wähler abgesehen, die ohnehin den Staat gern als Vollzugsorgan ihres Eigennutzes interpretieren oder, wie Prof. Justus Haucap bei der INSM Stimme der ökonomischen Vernunft schreibt, wegen ihrer eigenen Bequemlichkeit als Verbraucher den Staat gern für ihre Ziele einspannen:

Die Idee, dass der Staat alle Anbieter zu einem möglichst gleichförmigen Angebot mit möglichst gleichen Tarifen zwingen soll, ist furchterregend. Ebenso ist es die Haltung, dass es einem selbst zu mühselig ist, den Anbieter zu wechseln, und daher der Staat den Anbieter zwingen soll, das zu produzieren, was ich gern hätte, ohne dass ich dafür auch nur mit dem Zeh wackeln muss. Der Wettbewerb lebt davon, dass Kunden ihren Anbieter wechseln, wenn er ihnen nicht gefällt. Nur das diszipliniert die Anbieter letzten Endes.

Es ist ja nicht so, als wäre die von der SPD geforderte Netzneutralität ohne Konsequenzen, angesichts der Tatsache, dass Bandbreite auch im Internet knapp ist und neue Investitionen in das Netz sich rechnen müssen. Wenn Preisdifferenzierung nicht möglich ist und jeder dasselbe für eine Flatrate gleicher Geschwindigkeit zahlt, dann stauen sich irgendwann die Daten und jeder muss tiefer in die Tasche greifen, egal, ob er das Internet nun zum gelegentlichen Surfen oder zur Dauerübertragung riesiger Datenmengen nutzt. Netzneutralität ist weder gerecht noch hat sie etwas mit der Freiheit und Innovationsfähigkeit des Internets zu tun. Es sei denn, man interpretiert Freiheit als  maximale Entfaltungsmöglichkeit des eigenen Egoismus, ohne einen angemessenen Preis dafür zahlen zu müssen.

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Wird aus einem Marktversagen automatisch eine Staatsaufgabe?

Steffen Hentrich

Marktversagen ist die Lieblingsvokabel vieler Wirtschaftswissenschaftler und taucht entsprechend häufig in akademischen Aufsätzen und Lehrbüchern auf. Prompt wird dieses wohlfahrtstheoretische Konzept, das eigentlich nur, wie Ronald Coase in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts herausgearbeitet hat, andere Umschreibung für das Problem sehr hoher Transanktionskosten zwischen potentiellen Handelspartnern ist, von der nach der harten Hand des Staates rufenden Öffentlichkeit aufgegriffen und findet sich dann in Presseartikeln, Verlautbarungen diverser Interessengruppen oder dem Bildungsmaterial an Schulen und Universitäten in inflationären Ausmaßen wieder. Art Carden und Steve Horwitz schreiben in ihrem Beitrag Is Market Failure a Sufficient Condition for Government Intervention? jedoch, dass hier das Kind allzu leicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Die Frage für den Staat als Regulierer ist demnach nicht, ob der Markt im Falle externer Effekte, öffentlicher Güter, asymmetrischer Effekte oder Monopolmacht versagt, also Nutzen stiftende Transaktionen zwischen den Individuen nicht stattfinden, weil der Aufwand die vorhandenen Hemmnisse zu überwinden sich angesichts des erwarteten Ergebnisses nicht lohnt, sondern ob der Staat die Aufgabe des Marktes besser übernehmen kann. Doch hier sei übergroße Vorsicht angesagt, denn zum einen ist das, was die Öffentlichkeit unter Marktversagen versteht, im eigentlichen Sinne meist kein Marktversagen oder selbst in der Ökonomenzunft als solches sehr umstritten, zum anderen haben spätestens die Erkenntnisse der Politischen Ökonomie klar gemacht  dass der Staat selbst in den überwiegenden Fällen beim Erledigen seiner Aufgaben kläglich versagt oder unter ähnlichen Problemen wie der markt leidet. Oft jage man mit der Marktversagenstheorie einem ohnehin unerreichbaren Idealzustand in einem imaginären Marktgleichgewicht hinterher, indem keinerlei Transaktionskosten zwischen den potentiellen Handelspartnern bestehen. Man müsse daher sehr gut aufpassen, dass man den Teufel nicht versucht mit dem Belzebub auszutreiben. Auch Richard O. Zerbe und Howard McCurdy hatten deshalb schon vor Jahren in ihrem Beitrag The End of Market Failure gefordert, der Politiker sollten weniger ambitioniert sein und sich darauf besinnen, den Bürgern und der Wirtschaft dabei zu helfen die problematischen Transaktionskosten zu reduzieren. Das jedoch, schafft man am wirksamsten, wenn man zunächst einmal Rechtssicherheit gewährleistet und Eigentumsrechte schützt sowie darauf verzichtet durch überbordende Regulierung das Handeln der Menschen zu erschweren.

RentSeek.org

Steffen Hentrich

Wer den Wettbewerb scheut, der muss sich beim Staat einschleichen. Wie verführerische das süße Gift der Regulierung in der als innovativ gerühmten Computerbranche ist, beweist derzeit die sogenannte FairSearch.org-Innitiative. Hier haben sich diverse Konkurrenten von Google versammelt haben, um dem Marktführer mobiler Betriebssysteme mit Hilfe der EU-Kommission ein Bein zu stellen.

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Ist Preisdiskriminierung auf der Datenautobahn diskriminierend?

Steffen Hentrich

Ein Nachdenken der Telekom über eine konditionelle Datendrosselung bei DSL-Anschlüssen im Festnetz macht die Kommentatoren in der presse nervös. Schon ist die rede von Diskriminierung und gar von Zensur. Doch da auch die Übertragungskapazitäten der Netzinfrastruktur begrenzt sind und eine Kapazitätserweiterung kosten- und zeitaufwendig sind, kommt man im Internet um eine Preisdiskriminierung der Nutzer nicht umhin. Irgendwie müssen die knappen Kapazitäten rationiert werden und das kann im Datennetz – ebenso wie in anderen Wirtschaftsbereichen auch – nur über eine Separierung der Nutzer nach ihrer Zahlungsbereitschaft für die Geschwindigkeit und Priorisierung der Datenübermittlung geschehen. Nur so lassen sich die über die Deckung der variablen Kosten hinausgehenden Gewinne erwirtschaften, die für eine Finanzierung von Betrieb und Erweiterung des Netzes notwendig sind. Anders lassen sich die knappen Kapazitäten nicht effizient bewirtschaften, will man nicht finanzielle Defizite, Kapazitätsengpässe für alle Nutzer oder eine staatliche Subventionierung in Kauf nehmen müssen. Wer strikte Netzneutralität fordert riskiert die Übernutzung der Datenautobahn, ebenso wie die kostenlose Straßennutzung immer wieder zu kilometerlangen Staus in Zeiten hoher Verkehrsbelastung führt. Lesen Sie hierzu auch meinen früheren Kommentar Ist Netzneutralität wirklich neutral? und die dazu passende Studie Netzneutralität. Soll die Neutralität des Internet staatlich reguliert werden? von Prof. Dr. Jörn Kruse, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.