Von Gérard Bökenkamp
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat sich darauf verständigt, dass der Wehrdienst um drei Monate auf sechs Monate verkürzt werden soll. Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes Ulrich Kirsch kritisierte: “Ich mache mir große Sorgen, dass das gegebenenfalls doch der Einstieg in den Ausstieg ist.” Der Ausstieg ist tatsächlich der nächste logische Schritt. Schon deshalb weil die Einschränkung der Grundrechte durch den Wehrdienst nicht mehr durch die äußere Bedrohung gerechtfertigt ist. Die verbleibenden Gründe, wie die Rekrutierung von Offiziersnachwuchs, aus der schrumpfenden Zahl von Wehrdienstleistenden, genügen nicht als Legitimation.
Für die Wehrdienstleistenden sind laut Artikel 17a des Grundgesetzes das Grundrecht der freien Meinungsäußerung, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das Petitionsrecht explizit eingeschränkt. Eine so weitgehende Einschränkung der Grundrechte ist zu rechtfertigen, soweit tatsächlich eine äußere Bedrohung für die Sicherheit des Gemeinwesens besteht, die tatsächlich allein durch das Bestehen einer allgemeinen Wehrpflicht abgewehrt werden kann.
Der damalige Bundespräsident und frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Roman Herzog erklärte 1995 beim vierzigjährigen Bestehen der Bundeswehr 1995 vor den Kommandeuren der Streitkräfte: „Die Wehrpflicht ist ein so tiefer Eingriff in die individuelle Freiheit des jungen Bürgers, dass ihn der demokratische Rechtsstaat nur fordern darf, wenn es die äußere Sicherheit des Staates wirklich gebietet. Sie ist also kein allgemeingültiges ewiges Prinzip, sondern sie ist auch abhängig von der konkreten Sicherheitslage. Ihre Beibehaltung, Aussetzung oder Abschaffung und ebenso die Dauer des Grundwehrdienstes müssen sicherheitspolitisch begründet werden können.
Schon heute bildet die Wehrpflicht keinen zentralen Pfeiler der Landesverteidigung mehr. Nach den Zahlen vom Dezember 2007 waren 77 Prozent der Soldaten Berufs- und Zeitsoldaten. 14 Prozent Grundwehrdienstleistenden und 9 Prozent länger Wehrdienstleistende. Dass die Wehrpflichtigen in ihrer Mehrheit einer sicherheitspolitisch unverzichtbaren Beschäftigung nachgehen, lässt sich kaum begründen.
Im Deutschlandradio Kultur erklärte der Wehrbeauftragte Reinhold Robbe zum derzeitigen Grundwehrdienst: „Ich stelle fest, dass die ersten drei Monate durchaus geprägt sind von einer sinnstiftenden und auch ausgefüllten Zeit. Aber die restlichen sechs Monate, die sind oftmals geprägt von Gammeldienst.“ In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung erklärte Robbe. „Viele Rekruten haben gar keine Aufgabe mehr. Sie sitzen den ganzen Tag nur rum. Ich habe ganz aktuell eine neue Eingabe auf den Tisch bekommen, in der sich ein Rekrut bitterlich beschwert, dass er in den sechs Monaten nach der Grundausbildung fast ausschließlich im “Leerlauf” war. Das ist kein Einzelfall. Ich denke, das Schlimmste, was man jungen Menschen antun kann, ist, ihnen das Gefühl zu geben, überflüssig oder sogar eine Belastung zu sein.“
Diese Aussagen sind ein Beleg dafür, dass die Wehrpflicht keinen notwendigen und unverzichtbaren Teil der Landesverteidigung mehr bildet. Im Gegenteil ist aus dieser Aussage klar ableitbar, dass die Bundeswehr selbst große Schwierigkeiten hat, die Wehrdienstleistenden sinnvoll einzusetzen. Der Tagesspiegel kommt zu der richtigen Einschätzung: „Das Festhalten an einer Wehrpflicht, die der Truppe eigentlich nur noch eine Last ist, hat aus militärischer Perspektive nur einen Grund: Es geht um die Nachwuchsgewinnung, um die Anwerbung von freiwillig Längerdienenden und Zeitsoldaten.“ Das Argument lautet also, dass die Wehrpflicht bestehen bleiben muss, damit die Bundeswehr Nachwuchs rekrutieren kann. Das ist aber kein ausreichendes Argument, um weitgehende Einschränkungen der Grundrechte zu rechtfertigen.
Dagegen spricht schon der Umstand, dass die große Mehrheit der westlichen Industriestaaten, auf die Wehrpflicht als Instrument der Rekrutierung verzichtet . Darunter die USA; Kanada, Großbritannien, Frankreich, die Benelux-Staaten, Spanien, Portugal, Italien, Polen, Australien. Die Aufrechterhaltung der Wehrpflicht wäre allein dann gerechtfertigt, wenn eine Aufhebung definitiv dazu führen würde, dass die Sicherheit der Bundesrepublik dadurch massiv gefährdet wäre. Diese Behauptung vertreten aber nicht einmal ihre Befürworter. Im Rahmen der ohnehin nötigen Umstrukturierung der Streitkräfte in dieser Legislaturperiode, sollte die Regierung ernsthaft darüber nachdenken, die Wehrpflicht auszusetzen
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