Vorwärts, am Ziel vorbei…

Von Steffen Hentrich

Erneut ist der Referentenentwurf des Berliner Klimaschutzgesetzes in der Diskussion. Nach der ersten Euphorie der Berliner Regierungskoalition sieht man sich jetzt mit den ökonomischen und sozialen Problemen dieses geplanten Regelwerks konfrontiert. Daher sollen nach Vorstellungen der BUND nicht gleich alle Maßnahmen auf einmal und undifferenziert, sondern stufenweise, mit etwas größeren Entscheidungsspielräumen für Wohnungseigentümer an die anspruchsvollen bundesgesetzlichen Energieverbrauchsstandards angepasst werden. Man will darüber hinaus die Kosten für die Bürger der Stadt durch die Nutzung erneuerbarer Energieträger möglichst gering halten und für mehr Sozialverträglichkeit sorgen. Nur so glaubt man den Anforderungen an einen anspruchsvollen Klimaschutz als Stadt gerecht werden zu können. Die Sache hat jedoch einen ganz fundamentalen Haken: Der lokale Klimaschutzansatz wird dem Klimaproblem nicht gerecht. Vielmehr dürfte dieser klimapolitische Kraftakt die Berliner  hohe Kosten einbringen, dem Klimawandel aber nichts entgegen setzen.

Bereits der ursprüngliche Referentenentwurf zeichnete sich vor allem durch Verbote und starre Handlungsanweisungen aus. Trotz anderslautenden Beteuerungen verwendete man offenbar nicht viele Gedanken an die Relation von Kosten-Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen. Hier nur einige Beispiele aus dem bestehenden Gesetzentwurf:

So soll etwa der Neuanschluss von elektrischen Heizgeräten zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser nur unter strengen Auflagen erlaubt sein. Es stellt sich die Frage, ob den Urhebern dieses Gesetzentwurfes entgangen ist, dass Deutschland bereits seit einiger Zeit am Emissionshandel der EU teilnimmt. Dieser stellt nicht nur sicher, dass die Kohlendioxidemissionen des größten Teils des produzierenden Gewerbes, darunter auch der Energiewirtschaft, innerhalb einer politisch gesetzten Bandbreite bleiben und damit bereits reguliert sind, sondern auch, dass die zusätzlichen Verbote im Referentenentwurf komplett nutzlos und lediglich teuer sind. Jede Tonne Kohlendioxid, die Berliner aufgrund der Verbote nun weniger emittieren, darf jetzt jemand anderes in die Luft blasen, der das Recht dafür am Zertifikatemarkt erwirbt.  Da die Berliner Klimapolitik dabei ist die Emissionsrechte zu verbilligen, wird sich auch jemand finden, der dann den Strom produziert, den im Zweifel wieder andere Berliner für das Kaltstellen der „Kühlen Molle“ verbrauchen. Diejenigen, die eine Elektroheizung im Wohnungsbereich aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten für die vernünftigste Lösung hielten, haben das Nachsehen und müssen per Zwang die Energieverschwendung ihrer Mitbürger subventionieren. Auch so sieht Umverteilung, zumeist von unten nach oben, dank Klimaschutzpolitik aus.

Kleinklimaanlagen im Wohnungs- und Bürobereich sollen gleich ganz verboten werden, obwohl alle Welt weiß, dass sie ein sehr wirksames Mittel sind, sich gegen die gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen. Und dass bereits heute und nicht erst nach dem Prinzip Hoffnung, dem die Schöpfer des Berliner Klimaschutzgesetzes offenbar nachhängen, wenn sie glauben, diese Maßnahme würde auch nur einen heißen Sommer in der Zukunft vermeiden helfen. Tut sie nicht, wie wir ja bereits im vorherigen Abschnitt erfahren konnten. Unter sommerlicher Hitze leidende alte und schwache Menschen, die sich gegen dieses Verbot nicht wehren können, haben also ebenso wenig davon, wie zukünftige Generationen, in deren Namen hier gespart werden soll.

Fernwärme darf nur verwendet werden, wenn sie aus Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung gespeist werden und auch dann nur, wenn diese nicht den Brennstoff Kohle verfeuern. Auch hier wird kein Gedanke daran verschwendet, dass Anlagen zur Fernwärmeversorgung in den überwiegenden Fällen allein aufgrund ihrer Größe in den Geltungsbereich des Emissionshandels fallen und damit bereits fest in ein Klimaschutzregime eingebunden sind. Hier noch mehr Restriktionen einzubauen, bringt keine weitere Emissionsminderung, sondern lediglich höhere Kosten. Im Zweifel weichen die Nutzer sogar auf Anlagen aus, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, was dann zu höheren Emissionen führt, die anderenorts nicht durch Vermeidung kompensiert werden.

Auch an anderen Stellen ist der Übergang vom vermeintlichen Klimaschutz zur verdeckten Klientelpolitik deutlich sichtbar. Da ist etwa von einer Ausdehnung des Anschluss- und Benutzungsgebots aus klimapolitischen Gründen die Rede, nicht nur die wirtschaftliche Freiheit der Immobilienwirtschaft wird enorm eingeschränkt, sondern auch der Wettbewerb um die kostengünstigste Form der Energieversorgung erheblich behindert. Unklar bleibt, wie hierdurch der Klimaschutz verbessert werden soll. Außerdem sollen in “Wärmeversorgungsplänen” die Anforderungen an Abscheidung und Einlagerung von Kohlendioxid festgeschrieben werden, bevor das technische und wirtschaftliche Potential dieser Vermeidungstechnik überhaupt durch einen Markttest bestimmt worden ist.

Wie zu erwarten, sollen Gebäudeeigentümer bei der Deckung des Wärmeenergiebedarfs der Gebäude anteilig erneuerbare Energieträger einsetzen oder andere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Auch hier stellt sich offenbar niemand die Frage, ob es sich dabei um eine kostenminimale Art und Weise der Emissionsvermeidung handelt. Während wirtschaftlich sinnvolle Nutzungen der Solarwärme oder Anwendungen von Wärmeschutzmaßnahmen durchaus denkbar sind, dann aber nicht per Gesetz befohlen werden müssen, kann man davon ausgehen, dass darüber hinaus gehende Zwangsmaßnahmen unwirtschaftlich sind und zu Vermeidungskosten führen, die weit über dem liegen, was etwa der Emissionshandel der Energiewirtschaft derzeit abnötigt. Kostet hier die Vermeidung einer Tonne Kohlendioxid etwa 20 Euro, so können sich die Kosten für Zwangsmaßnahmen im Bereich der Solarthermie sehr leicht bis auf 75 Euro, bei der Bioenergie auf Werte zwischen 215 und 585 Euro und bei der Geothermie auf bis zu 540 Euro  (Vgl. Hans-Werner Sinn, Das grüne Paradoxon, 2008, S. 165). Dass die im Referentenentwurf ausdrücklich erwähnte Biomasse als Energieträger nur in Ausnahmefällen tatsächlich dem Klimaschutz zuträglich ist, dafür in vielen Anwendungen aber sogar klimaschädlich wirkt und das Artensterben forciert.

Ein besonderes Beispiel kontraproduktiver Regulierung findet sich schließlich in den Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitsmaßstab im § 26, wo bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahmen wortwörtlich „eine Kapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen“ ist. Auch der Klimaschutz rechtfertigt es nicht den Bürgern  per Gesetz  die Verletzung einer der wichtigsten Regeln des Wirtschaftslebens vorschreiben wollen: Wirtschafte so, dass der Ertrag deines Handelns mindestens so hoch ist wie der Ertrag anderer, gleich riskanter Alternativen. Kapitalkosten lassen sich nicht per Dekret wegdefinieren, wie die Investoren spätestens merken werden, wenn sie für bauliche Maßnahmen bei ihrer Bank einen Kredit nachfragen. Auch Klimaschutzmaßnahmen müssen den entgangenen Ertrag alternativer Verwendungen ihres Ressourcenaufwandes decken. Wer seinen Bürgern also die Verzinsung ihres Kapitals verbietet, verwehrt ihnen auch die Möglichkeit, ihr Kapital nachhaltig anzulegen und macht damit das politische Kurzfristdenken zum Maßstab der privaten wirtschaftlichen Entscheidungen aller Bürger. Noch offensichtlicher kann der Aufruf zur Ressourcenverschwendung nicht sein.

Diese Bedenken treffen auch auf die Vorgaben zur energetischen Gebäudesanierung zu. Wärmedämmmaßnahmen sind zwar in vielen Fällen auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen wirtschaftlich und führen daher praktisch zu negativen Klimaschutzkosten. Da es jedoch auch viele Fälle gibt, bei denen aufwendige Investitionen unwirtschaftlich wären und daher zu sehr hohen Vermeidungskosten führen, können weder allgemeine Sanierungsvorschriften noch Stufenpläne die Garantie für die gebotene Wirtschaftlichkeit geben. Angesichts einer einer Bandbreite der Kohlendioxidvermeidungskosten von – 113 bis 326 Euro pro Tonne CO2 für Wärmedämmmaßnahmen (Vgl. Hans-Werner Sinn, Das grüne Paradoxon, 2008, S. 165) kann von mehr oder weniger pauschalisierten Sanierungsstandards nur dringend abgeraten werden. Trotz einer gelockerten Stufenlösung ist die Gefahr groß ,dass man sich den Klimaschutz viel zu teuer erkauft. Hier sind Einzelfallentscheidungen unter sorgfältiger Berücksichtigung der jeweiligen Immobilie notwendig. Die Signale hierfür sollte nicht der Senat, sondern der Energiepreis setzen.

An der Debatte um das Berliner Klimaschutzgesetz zeigt sich das Dilemma kommunaler Klimaschutzanstrengungen besonders deutlich. Der Klimawandel und seine vermeintlichen anthropogenen Ursachen sind ein globales Problem, bei dem egal ist, wo die Klimagasemissionen entstehen, aber auch, wo sie vermieden werden. Unsere menschliche Vernunft legt uns jedoch nahe, die Versuche einer Emissionsvermeidung zu möglichst geringen Kosten zu realisieren. Dafür sind jedoch Maßnahmen nötig, die für Unternehmen und Bürger weltweit die gleichen Signale setzen. Verbote an einem Ort, aber keinerlei Regulierung anderswo, werden im Zweifel lediglich zur Verschiebung der Emissionen führen, den Menschen zusätzliche Kosten auferlegen und ihre individuelle Freiheit unnötig einschränken. Auch die Forderungen des BUND, das Klimaschutzgesetz sozial abzufedern, kurieren nur an den Symptomen einer volkswirtschaftlich eher halsbrecherischen Klimaschutzpolitik. Für unwirksame Klimaschutzmaßnahmen verschwendete Ressourcen führen zu einer unnötigen Kostenbelastung der Bürger. Diese durch Umverteilungsmaßnahmen in Form von “Klimawohnungsgeld” zu kaschieren, sind nicht mehr als eine Fassade vor dem eigentlichen Problem.  Eine derartige soziale Flankierung eines klimapolitisch höchst ineffizienten Gesetzes raubt der Stadt die notwendigen finanziellen Ressourcen für andere, nicht weniger wichtige Aufgaben wie den Klimaschutz.

Seit Jahren bemühen sich Ökonomen vergeblich etwas mehr Rationalität in den interessenpolitisch vernebelten Alltag der Klimapolitik einzubringen. Ein einheitlicher Preis für alle Treibhausgasemissionen wäre die am ehesten angemessene Maßnahme gegen einen weiteren Betrag des Menschen zum Klimawandel, auch wenn es heute bei weitem nicht sicher ist, ob und wieviel damit tatsächlich gewonnen wäre. Dem Einwand, dies wäre Zukunftsmusik, die aufgrund mangelnder internationaler Kooperation zwar theoretisch sauber, aber unrealistisch sei und deswegen durch pragmatische Maßnahmen vor Ort ersetzt werden müsse, ist entgegenzuhalten, dass der Klimawandel sich nicht durch reine Symbolpolitik aufhalten lässt. Ronald Coase hat uns vor Jahrzehnten bereits die Antwort gegeben, als er schrieb, dass es für alle das Beste wäre, wenn derjenige das Recht auf Umweltverschmutzung erhalten würde, für den die Vermeidung die größte wirtschaftliche Last bedeutet (Ronald Coase, The Problem of Social Cost, Journal of Law and Economics, 1960). Dann wäre es erst an denjenigen sich der Lösung des Problems zu nähern, die mit den geringeren Kosten konfrontiert wären. Kooperative Lösungen würden dann leichter in die Gänge kommen. Übertragen auf den anthropogenen Klimawandel und seine hohen Kosten, nicht nur der Vermeidung, sondern auch der Koordination der dazu notwendigen Aktivitäten, bedeutet dies, dass es bei all den Unwägbarkeiten einer internationalen Klimapolitk wohl die vernünftigere Alternative wäre, sich viel stärker auf kostengünstige Anpassungsmaßnahmen an die Wirkungen des Klimawandels zu konzentrieren. Eine Vielzahl von Untersuchungen weist darauf hin, dass der finanzielle Aufwand für eine internationale Klimaschutzstrategie mit geringem Wirkungspotential, den Finanzbedarf von Anpassungsmaßnahmen zur Beseitigung von Hunger, Krankheiten und akutem Wassermangel im Rahmen einer effektiven Entwicklungspolitik deutlich übersteigen würde (Indur Goklany, Adressing Climate Change in the Context of Other Problems – A Plea for Realism over Ideology, LI-Occasional Paper 78, 2009). Die Konzentration auf Anpassungsmaßnahmen vor Ort hätte zudem den Vorteil, dass sie unmittelbar wirken, egal ob der Klimawandel oder eine andere Ursache das Problem verursacht haben.

Hier ergäbe sich auch für eine Kommune wie Berlin ein echter Handlungsspielraum. Die Stadt könnte sich überlegen auf welche direkten und indirekten Folgen eines sich wandelnden Klimas sie sich vorzubereiten hat, wo mehr investiert, wo aber auch mehr gespart werden könnte. Natürlich würde dies auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Sanierung von Wohnhäusern und der Investition in energieeffiziente Gebäudetechnik bedeuten. Die derzeitige Debatte um ein überambitioniertes Klimaschutzgesetzt verfehlt das Ziel, „auf wirtschaftlich und sozial vertretbare Weise zum Klimaschutz beizutragen“ und „mögliche negative Folgen der Klimaänderung zu erkennen und einzudämmen“, jedoch auf eklatante Weise. Auch der neuerliche Vorstoß des BUND trägt nicht viel zur Lösung dieses Dilemmas bei. Es ist dem Problem nicht angemessen, wenn man Lösungskompetenz durch Aktionismus ersetzt.  Sonst besteht die Gefahr, das es beim Signalsetzen für den Klimaschutz bleibt.

Literatur:

Hans-Werner Sinn (2008), Das grüne Paradoxon: Plädoyer für eine illusionsfreie Klimapolitik, Econ Verlag (zum Buch).

Dieser Text ist in abgeänderter Form bereits im Online-Magazin “Die Freie Welt”, im Logbuch der Libertären Plattform und als IUF-Kommentar erschienen.

2 Antworten zu Vorwärts, am Ziel vorbei…

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